Schluss mit Internet-Abzocke: Button soll die Verbraucher künftig vor unseriösen Angeboten schützen

Ein Button, sie vor Abo- und Kostenfallen zu bewahren: Mit einer neuen Gesetzesänderung will die Bunderegierung Verbraucher vor unseriösen Online-Händlern im Internet schützen. Eine neue Buttonlösung verpflichtet die Händler, ihre Kunden noch vor der Bestellung unmissverständlich auf Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung hinzuweisen. Und erst, wenn der Verbraucher sich eindeutig zu diesen Zahlungen verpflichtet hat, kommt auch ein Vertrag zustande.

Mehr als fünf Millionen Internetnutzer auf Abzock-Angebote hereingefallen

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr soll unseriösen Geschäftemachern künftig einen Riegel vorschieben, die Verbraucher mit nebulösen Angeboten in die Kostenfalle locken wollen.
Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Studie bereits auf solche Angebote hereingefallen, die erst als kostenlos getarnt waren – mit der Rechnung kam allerdings das böse Erwachen, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums. So seien kostenpflichtige Internetdienstleistungen als gratis angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Freeware zum Heruntergeladen getarnt worden.
Aus Unkenntnis oder weil sie sich von vermeintlichen Zahlungsaufforderungen unter Druck gesetzt fühlten, hätten viele Internetuser bezahlt.

Online-Händler müssen Kosten transparent und verständlich offenlegen

Die Buttonlösung soll mit solchen Abo- und Kostenfallen Schluss machen und damit die Verbraucherrechte stärken, erhofft sich die Bundesregierung. Durch die neue Regelung müssen Online-Händler alle Kosten für ihre Waren oder Dienstleistungen dem Kunden noch vor dem Kauf transparent und verständlich offenlegen – dafür soll der entsprechend gekennzeichnete Button sorgen.
Nur wenn der Verbraucher während der Bestellung ausdrücklich bestätigt, Kenntnis von seiner Zahlungspflicht zu haben, kommt auch ein Vertrag zustande. Der Bestellbutton muss also gut lesbar und unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen.
Die Neuregelung gilt dabei für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet – egal, ob diese vom heimischen Computer, dem Smartphone oder einem Tablet-PC getätigt wurden.
Sollte der Händler, bzw. Shopanbieter den neuen Regelungen nicht nachkommen, hilft nur noch die entsprechende Berufshaftpflicht. Denn auf den Abmahn-Wahn kann man sich wiedermal einstellen.

Buttonlösung als europaweite Richtlinie durchsetzen

Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist überzeugt vom Erfolg der Buttonlösung: „Die Neuregelung stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel und liegt damit auch im Interesse der Wirtschaft.“
Parallel zum deutschen Gesetzgebungsverfahren setzt sich die Abgeordnete dafür ein, dass die Buttonlösung auch als neue europäische Richtlinie eingeführt wird. Dazu Leutheusser-Schnarrenberger: „Die Buttonlösung muss europaweit gelten, weil Internetabzocke nicht an der Grenze Halt macht.“

Schluss mit Internet-Abzocke: Button soll die Verbraucher künftig vor unseriösen Angeboten schützen

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